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ls Mitglied haben Sie neben einer Vielzahl von Serviceleistungen den Vorteil, dass wir mit Ihnen einen Dauernutzungsvertrag abschließen.

Jedes Mitglied beteiligt sich mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital der 1889 und nimmt damit am Erfolg seiner Genossenschaft teil. Eine Übernahme der Mitgliedschaft ist zur Zeit nur bei konkreter Anmietung einer Wohnung möglich. Aus dem Bilanzgewinn wird eine jährliche Dividende auf die eingezahlten Geschäftsanteile ausgeschüttet. Für den Erwerb der Mitgliedschaft entrichten Sie einmalig ein Eintrittsgeld in Höhe von 10€ und zeichnen mindestens einen Geschäftsanteil über 620€. Bei Anmietung einer Wohnung müssen mindestens zwei Anteile vorhanden sein.

Das Recht zur Nutzung der Genossenschaftswohnung ist an die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft gebunden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft werden Sie Miteigentümer der Genossenschaft.

Die Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende mit einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt dann ca. ein halbes Jahr nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Je nach Abgabe der Kündigung kann es also zwischen 2 - 3 Jahren dauern, bis das Guthaben aus der Mitgliedschaft zurückgezahlt wird.

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