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Mülltrennen

Spielregeln für die Tierhaltung

Ob Hund, Katze, Vogel oder Fisch: Die Haustiere unserer Mieter sind uns willkommen. Damit speziell das Zusammenleben mit den größeren unter ihnen für alle Hausbewohner klappt, pflegen wir bei der 1889 eine eigene Willkommenskultur für Hunde. Wir befragen dazu Kundenbetreuerin Katrin Windus, die selbst glückliche Besitzerin eines munteren Rasse­mischlings ist. 


Für Hunde gibt es sozusagen eine Einzugsgenehmigung –
wie sieht die aus?

Die Tierhaltung außer der Kleintierhaltung wie zum Beispiel Zierfische, Wellensittiche oder Hamster bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wenn ein Hund einziehen soll, empfehlen wir, vorher mit Frauchen oder Herrchen eine Vorstellungsrunde durchs Haus zu machen. Die anderen Mieter müssen ihr schriftliches Einverständnis geben. Es reicht allerdings die Mehrheit der Mieter und sowieso ist das Eis beim persönlichen Kennenlernen des Vierbeiners meist sofort gebrochen. Daraufhin erteilen wir eine Genehmigung, ebenfalls schriftlich, für dieses Tier. Diese beinhaltet außerdem ein paar allgemeine Regeln, die im Grunde für jeden Hundebesitzer selbstverständlich sind: keine Hinterlassenschaften im Treppenhaus, auf den Wegen oder dem Rasen; keine Ausflüge mit Schnuffi auf die Kinderspielplätze und in die Sandkästen; keine Bellerei gegenüber anderen Mietern. Und wir sagen, dass wir nicht möchten, dass das Tier über längere Zeit in der Wohnung alleine bleibt.

Das klappt?

Wir haben gute Erfahrungen. Ein Hund ist Familienmitglied, denke ich mal, einfach durch seine Wesensart, und schließlich sind unsere Mieter alle an einer guten Nachbarschaft interessiert. Wenn jemand große Ängste hat vor dem Hund eines Nachbarn, dann sprechen wir Kundenbetreuerinnen mit dem Hundehalter und bitten ihn, bei der Begegnung im Treppenhaus darauf Rücksicht zu nehmen. 

Wie sieht es bei den Katzen aus?

Für Freigängerkatzen brauchen Mieter eine Zustimmung, denn wir haben Mieter mit Katzenhaarallergien – was kein Ausschlusskriterium für die Katze ist! Das Vorstellungsgespräch entfällt. Über Wohnungskatzen möchten wir gerne Bescheid wissen. Wenn jemand ein Katzennetz auf dem Balkon spannen oder eine Katzentreppe anbringen möchte, muss das bei uns per Antrag genehmigt werden, weil das einen Eingriff in die Fassade bedeutet. Wir sind froh, dass wir allgemein ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Mietern haben und somit auch gefragt werden.

Sie haben selbst auch einen Hund?

Ja, Nelly ist eine Mischung aus – also väterlicherseits war ein Berner Sennenhund-Schäferhund-Mischling abei und die Mutter war ein Australian-Shephard-Border-Collie. 

Die braucht sicher viel Bewegung!
Wie schaffen Sie das neben der Arbeit?

Die väterliche Seite holte das Aktive der Mutter herunter. Nelly kann auch mal behaglich vor dem Ofen liegen, vormittags liebt sie ihre Ruhe. Wenn in den Ferien alle Familienmitglieder bei uns zuhause sind, dann merkt man abends sogar ein bisschen, dass ihr der Tagesschlaf gefehlt hat. Ich gehe morgens vor der Arbeit mit ihr raus und mache meist den nächsten Gang mit ihr, wenn ich wiederkomme. Außerdem drehe ich oft noch im Dunklen eine Runde. Mir tun die regelmäßigen Spaziergänge sehr gut und von daher ist alles in Ordnung. Sie ist ein prima Familienhund – und ich bin eben der Haupthundeführer.

Frau Windus, wir danken für das Gespräch! /