Nikolausaktion für alle Kinder der Genossenschaft
Morgen Kinder wird’s was geben
Wir möchten auch den Kleinsten eine Freude bereiten. In unserer Geschäftsstelle haben die Kinder die Möglichkeit, sich eine selbst gestaltete Nikolaus-Tüte befüllen zu lassen.
Dazu müssen sich die Kinder eine Tüte in der Geschäftsstelle abholen und im Anschluss gestalten. Der Kreativität ist freien Lauf gesetzt, sie können die Tüte bemalen, etwas basteln und aufkleben oder stempeln.
Sobald die Tüte fertig ist, wird diese mit vielen Überraschungen befüllt.
Ab dem 19. November könnt ihr euch die Tüte zu unseren Geschäftszeiten am Empfang der 1889 abholen, um sie bis spätestens 28. November wieder bei uns abzugeben. Wichtig ist, dass der Name, die Adresse und das Alter vermerkt sind.
Ab dem 08. Dezember können die Kinder die gefüllten Tüten von 8-17Uhr wieder am Empfang abholen.
Wir freuen uns auf euch!
Unser Mieterportal
schnell und einfach erklärt
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Angekommen.
Die 1889 hat für jeden Geschmack und Anspruch die richtige Wohnung. Bei uns wohnen Alt und Jung, Singles und Familien. Dabei stehen unsere Mieter und Mitglieder im Zentrum unseres Strebens.
Wohnen ist Gemeinschaft, gerade in der Genossenschaft. Denn hier steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund.
Auch in Zukunft werden wir alles daran setzen, Ihr Zuhause zu dem Ort zu machen, den Sie sich wünschen: zu Ihrer Lieblingsstätte. Damit Sie mit voller Überzeugung sagen können: „Ich bin angekommen!“
Ihre 1889
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM GLASFASERAUSBAU!
Liebe Mieterinnen und Mieter,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Glasfaser-Netzausbau in unseren Wohnungsbeständen in Kassel kontinuierlich fortgesetzt wird und Sie hierzu ein persönliches Termin-Anschreiben erhalten werden, sobald dieser in Ihrem Haus stattfindet.
Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr vorhandener Breitbandkabelanschluss bestehen bleibt und es nicht erforderlich ist, einen Vertrag für das Glasfaser abzuschließen. Sollten Sie sich für die Nutzung eines Glasfaseranschluss entscheiden, haben Sie bei der Auswahl des Anbieters für Ihren Glasfaseranschluss völlig freie Wahl. Sie sind nicht verpflichtet, Verträge direkt an der Haustür abzuschließen. Falls Ihnen ein Angebot durch einen Außendienstmitarbeiter anderer Firmen gemacht wird, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie das Recht haben, von einem an der Haustür abgeschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten.
Wie bereits in unserem vorherigen Schreiben erwähnt, entstehen für Sie durch den Glasfaserausbau keine zusätzlichen Kosten, und Sie können sich auf eine zukunftssichere Internetversorgung freuen. Der Ausbau ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Wohnqualität zu steigern und Ihnen schnellere Internetgeschwindigkeiten zu ermöglichen. Auch der Gesetzgeber weist dem Ausbau der Telekommunikationsnetze eine höhere Priorität zu.
Wir als Genossenschaft möchten Sie bitten, uns zu unterstützen unsere Wohnungen zukunftsfähig auszustatten, indem Sie den Zugang zu den Kellerräumen und Wohnräumen ermöglichen.
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da!
Bitte wenden Sie sich an:
Städtische Werke Netz + Service, Tel. 5745 - 1820, E-Mail: glasfaseranschluss@netzplusservice.de oder Vereinigte Wohnstätten 1889eG, Tel. 31009 – 585, E-Mail: glasfaser@die1889.de.
Mit dem Wohngeld Plus hat der Bund eine umfassende Wohngeldreform auf den Weg gebracht, um den Belastungen durch gestiegene Wohnkosten entgegenzuwirken.
Im Zuge der Wohngeldreform wurden die Anforderungen angepasst, um den Kreis der Anspruchsberechtigten auf 2 Mio. Haushalte zu erhöhen und diese gilt ab dem 01. Januar 2023.
Bei dem neuen Wohngeld Plus werden die gestiegenen Kosten des Klimawandels und der Heizkosten berücksichtigt um die Bürger/innen während der Energiekrise besser unterstützen zu können.
Fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten beantragt kein Wohngeld. Gerade Rentner/innen nehmen diese Leistung zu selten in Anspruch. Ob Wohngeld gewährt wird, hängt vom Einkommen und von den Wohnkosten ab. Unsere SozialarbeiterInnen bei Hand in Hand e. V. helfen Ihnen gerne. Der Wohngeldrechner hilft dabei, eine erste Einschätzung zu bekommen, ob man einen Anspruch auf Wohngeld hat.
BMWSB - Wohngeld - VORLÄUFIGER WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de)