Das Dauerwohnrecht
— eine genossenschaftliche Spezialität.
Die eigenen vier Wände – ein Wunschtraum, den sich nicht jeder erfüllen kann. Für diesen Fall bietet die 1889 ihren Mitgliedern eine besondere Form des Wohneigentums – das Dauerwohnrecht.
Sie erwerben gewissermaßen nur das Haus oder die Wohnung. Das Grundstück bleibt im Eigentum der Genossenschaft. Ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil, wenn man bedenkt, dass die Grundstückskosten oft bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Dauerwohnrecht wird auf unbestimmte Zeit begründet, ist vererbbar und veräußerbar — bis auf das Grundstück — eben fast wie Eigentum.
Beispiel: Kassel, Marbachshöhe, Marie-Calm-Straße
Sie sind interessiert?
Frau Sporr steht Ihnen gerne zur Verfügung.






